Michael Scheyer
Journalist | Filmemacher | Dozent
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Arbeitsproben

Befriedet – Wie ein Mann die Jagd auf seinem Grund verbietet

19. August 2014 Feature, Text
Befriedet – Wie ein Mann die Jagd auf seinem Grund verbietet

Rudolf Mosers zwei Hektar großes Grundstück bei Markdorf ist ein Paradies: An den Bäumen hängen Früchte, die vor lauter Saft zu platzen drohen, Gräser und Büsche wachsen wild und ungestüm entlang der Tümpel, in denen Enten schwimmen. Geschützte Pflanzenarten fühlen sich in diesem Biotop pudelwohl. Deshalb ist es ein eingetragenes Naturschutzgebiet.

Aber das reichte Rudolf Moser nicht. „Meine Frau und ich wollten, dass das Grundstück auch ein Refugium für Tiere und nicht nur für Pflanzen ist“, sagt der 83-Jährige. Die Jagd auf Tiere lehnt er aus tiefer Überzeugung ab. Sein Wunsch war es, dass auf seinem Grund und Boden nie wieder ein Tier geschossen werden darf.

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2012 entschieden hatte, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen Menschenrechte verstößt – sofern der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt – beantragte Moser die Befriedung seines Grundstücks beim Kreisjagdamt des Landratsamts Bodenseekreis. Im Juli 2014 schließlich genehmigte das Kreisjagdamt die Befriedung seines Grundstücks. „Hervorragend“, sagt Moser, „die Auseinandersetzung hat sich gelohnt.“

Als elfjähriger Junge, erzählt Moser, habe er ein Luftgewehr besessen. Damit habe er wie wild auf Spatzen geschossen. Doch einmal, da habe ein Schuss nicht richtig gesessen. „Die Amsel ist fiepsend in meinen Händen gestorben“, erinnert sich Moser heute noch gut. Und auch an das Blut, das an seinen Händen klebte: „Das hat mich umgedreht.“

Aber das Kreisjagdamt stellte Mosers eidesstattliche Erklärung, dass er aus ethischen Gründen Jagdgegner sei, mehrmals infrage. In einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ im April hatte Moser angedeutet, dass er einsehe, dass Jagd für die Regelung des Wildbestandes notwendig sei. Dennoch dulde er sie nicht auf seinem Grundstück. „Ihre eidesstattliche Versicherung steht damit u. E. im Widerspruch zu ihren sonst gemachten Aussagen“, schrieb Kreisjagdamtsleiter Stefan Kordeuter kurz darauf im Mai.

Das Landratsamt Bodenseekreis will den Schriftwechsel nicht kommentieren. Auf die Frage, inwiefern das Gremium, das über den Befriedungsantrag entscheiden soll, qualifiziert und objektiv ist, antwortet Pressesprecher Robert Schwarz schriftlich: „Sie können davon ausgehen, dass die Personen, die im Landratsamt hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, auch die dafür nötige Befähigung haben.“ Den Gedanken, dass das Gremium ungeeignet ist, um fair zu beurteilen, ob ethische Gründe glaubhaft gemacht wurden, findet Schwarz abwegig: „Es ist auch nicht unsere Aufgabe, die Seele unserer Kunden zu erforschen. Hier geht es um fachliche Fragen und die Abwägung privater und öffentlicher Interessen. Dazu werden Fachleute hinzugezogen, die selbstverständlich eine Haltung zum Thema Jagd haben – sonst wären sie kaum Fachleute.“

Eine Internetrecherche ergibt, dass Kreisjagdamtsleiter Stefan Kordeuter Nachsuchenführer in der Kreisjägervereinigung Ravensburg ist. Tatsache ist also, dass ein Jäger – ein Jagdbefürworter – zuständig ist für den Antrag eines Jagdablehners. Auch darin will Schwarz kein Problem erkennen: „Es ist völlig unerheblich, ob er einen Jagdschein hat. Hier geht es um die sachgemäße Anwendung von Gesetzen, nicht um persönliche Vorlieben. Ich bin noch nie gefragt worden, ob der Leiter der Führerscheinstelle eine Fahrerlaubnis hat.“ Anzumerken wäre: Um einen Führerschein zu beantragen, müssen Bürger keine eidesstattliche Erklärung über ihre ethischen Gründe abgeben.

Elisabeth Vogel aus Wald im Landkreis Sigmaringen erging es ähnlich, als sie die Befriedung ihres etwa zwölf Hektar großen Grundstücks beantragte. Eine eidesstattliche Erklärung musste sie nicht abgeben. Allerdings wurde sie zu einer Anhörung ins Landratsamt geladen: „Das war wie vor Gericht“, erinnert sie sich. „Ich musste meine Gründe darlegen. Das war wie im Kreuzverhör.“ Der Kreisjägermeister habe ihr nicht ein einziges Mal in die Augen gesehen.

Elisabeth Vogel setzt sich seit vielen Jahren für den Tierschutz ein. Seit 30 Jahren ist sie Vegetarierin. Das Töten von Tieren lehnt sie grundsätzlich ab. Sie wundert sich über das Verfahren. „Wenn das mein Recht ist, warum muss ich es dann begründen?“, fragt sie sich. Die Jagdvertreter hätten ihre Angst vor Nachahmern geäußert. Was nur, wenn alle auf die Idee kommen sollten, ihre Grundstücke befrieden zu lassen?

Rudolf Moser will ein Naturschutzgebiet verteidigen, Elisabeth Vogel ist Tierschützerin und Vegetarierin. Warum gerade bei ihnen die ethischen Motive angezweifelt wurden, ist schwer nachzuvollziehen.

„Herr Moser und ich sind nun mal die Ersten“, sagt Vogel. Immerhin hat sie die Gesinnungsprüfung bestanden. Die Genehmigung ihres Antrages habe sie bislang aber nur mündlich am Telefon erhalten. Die Befriedung gelte erst ab 2019.

Rudolf Moser muss sich nur bis April 2015 gedulden. Dann tritt die Befriedung seines Grundstückes in Kraft. „Die Gebühr für diese Entscheidung beträgt 1250 Euro“, steht in dem Bescheid. „Das ist teuer“, findet Moser, „vor allem nach dem Straßburger Urteil! Wofür denn?“ Elisabeth Vogel hat ebenfalls in die Tasche greifen müssen.

In Rudolf Mosers Büro, von dem er einen Teil seines Grundstückes überblicken kann, stehen Fernrohre. Damit kann er gut überblicken, wer sein Grundstück durchstreift. Füchse und Rehe sieht er dort regelmäßig.

Jäger dagegen nur selten und bald: nimmer mehr.

Erschienen am 19. April 2014 in der Schwäbischen Zeitung.