Wider den Abmahnwahn – Das große Geschäft von Kanzleien

Monika und Gernot Gerber (Namen von der Redaktion geändert) haben vier Kinder: zwei Töchter und zwei Söhne. Drei von ihnen sind im Grunde aus dem Haus. Sie sind volljährig und damit für ihr Verhalten selbst verantwortlich. Aber der Jüngste ist unter 16, als er im vergangenen Jahr im Internet etwas anklickt, was er nicht hätte anklicken dürfen. Über eine Tauschbörse lädt sich der Junge illegal ein Paket mit Musikdateien auf seinen Rechner herunter: die Top 100 der deutschen Singlecharts, also 100 Lieder. Wenige Wochen später schickt die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin an die Eltern eine Abmahnung mit einer Forderung in Höhe von 650 Euro. Sie gilt für nur ein Lied.
Aus Frankfurt kommen zwei Abmahnungen: von der We-save-your-Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft und von der Kanzlei Kornmeier & Partner, beide fordern 450 Euro pro Lied. Die Kanzlei Bindhart-Fiedler-Zerbe aus der Nähe von Gießen gibt sich mit 400 Euro zufrieden. Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg mahnt gleich zwei Titel ab, jeweils 450 Euro. Der unerlaubte Klick soll am Ende 2850 Euro kosten.
Viel Geld für eine sechsköpfige Familie. Vater Gernot ist Elektroniker in einem großen Unternehmen, Mutter Monika verdient mit einem 400-Euro-Job etwas dazu. „Ich habe nicht mehr schlafen können“, sagt Monika Gerber dazu, wie es ihr damals erging. Die Schreiben üben großen Druck auf die Abgemahnten aus. Die Abmahner verweisen darin auf rechtskräftige Urteile, die Urheber – das können zum Beispiel Produktionsfirmen oder Künstler sein – gestärkt und Abgemahnte viel Geld gekostet haben. Auch auf den Streitwert verweisen sie. Dieser ist von Bedeutung, wenn der Abgemahnte die Zahlung verweigert und der Fall vor Gericht geht. Aus dem Streitwert errechnen sich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltsgebühren. Meistens wird ein Streitwert in Höhe von 10 000 Euro beansprucht, weil der „Tonträger einer unbestimmten Vielzahl von Personen weltweit zum Download angeboten worden ist“, wie es im Schreiben von Kornmeier & Partner heißt.
Monika Gerber wandte sich an einen Anwalt. Der habe gesagt, man dürfe vor diesen Leuten alles haben, nur keine Angst. Denn mit Angst würden die ihr Geld verdienen.
Ähnlich sieht das der Ravensburger Rechtsanwalt Tobias Rommelspacher, der regelmäßig mit der Abwehr von Abmahnungen zu tun hat. Seine Kanzlei nimmt dafür pauschal 261,80 Euro. Schließlich handelt es sich nur um Formschreiben. Bausätze, ausgedruckt von den Mitarbeitern der Anwälte. Anders wären die Massen nicht zu bewältigen. Den Sinn der Abmahnungen will Rommelspacher gar nicht anzweifeln: „Grundsätzlich ist das Recht ja klar: Ich darf das nicht. Aber für mich als Anwalt in der Beratungssituation ist das Unbefriedigende, dass es doch gar nicht mehr ums Recht geht. Wir sind auf einem Basar. Wir schachern hin und her und können dem Mandanten keine klare Auskunft geben“, sagt er.
Der Anwalt gibt ein Rechenbeispiel: Wahrscheinlich verschicken große Kanzleien, die sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben, jährlich mehr als 150.000 Abmahnungen. „Wir gehen davon aus, dass ein Drittel der Abgemahnten den geforderten Betrag gleich bezahlt, ohne einen Anwalt einzuschalten“, sagt Rommelspacher. Womöglich weil die Angst vor hohen Strafen überwiege oder weil es sich um Pornografie handele – wer gesteht schon seinem Anwalt, illegal Schmuddelfilme herunterzuladen? Mit einer durchschnittlichen Forderung von 500 Euro läge der jährliche Umsatz einer Großkanzlei laut Rommelspacher bei 25 Millionen Euro: „Schauen Sie sich die Millionenumsätze an: Das ist eine Industrie.“
Das Recht steht auf der Seite der Abmahner. Aber dass die Rechtslage als Geschäftsmodell zweckentfremdet wird, ist Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Dorn im Auge. Das Bundeskabinett hat vor Kurzem einen Gesetzentwurf beschlossen. Er sieht vor, den Streitwert bei Erstabmahnungen auf maximal 1000 Euro zu begrenzen. Dem Abmahner stünden laut RVG dann höchstens 155,30 Euro zu. Das ist lange nicht so viel wie bisher. Der Schadensersatzanspruch des Urheberrechteinhabers, der in den Forderungen einkalkuliert ist, bliebe davon unberührt.
Timo Schutt ist ebenfalls Anwalt. Allerdings vertritt er die Gegenseite und kritisiert den Gesetzentwurf scharf. Seine Kanzlei, Schutt, Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe, ist spezialisiert auf IT und Urheberrecht, zählt aber nicht zu den großen: Vierstellig ist laut Schutt die Zahl der versendeten Abmahnungen pro Jahr. Die geforderten Beträge hält er für angemessen. „400 Euro, das ist ein Schnäppchen, was den verursachten Schaden anbelangt“, sagt er. Die angedeuteten Millionensummen sind ihm zufolge Märchen. „Das System arbeitet kostenneutral und das wäre mit dem neuen Gesetz nicht mehr gewährleistet.“
Schließlich würden die Ermittlungen Geld kosten, die nötigen Mitarbeiter auch und dann wäre da noch die Einzelfallbearbeitung, die viel Zeit in Anspruch nehme. Er meint, es träfe vor allem die Urheber. Denn es würde das Abmahnen, die Durchsetzung ihrer Rechte also, verteuern. „Die Konsequenz wäre, dass die Rechteinhaber für die Verfolgung draufzahlen würden“, sagt Schutt.
Zudem würden Abgemahnte oft als normale Verbraucher dargestellt. Der Begriff sei bei Urheberrechtsverletzungen aber fehl am Platz. Viel zu oft würden Abmahnungen, die das Filesharing (siehe Kasten) betreffen, in einen Topf geworfen mit der Abzocke durch Kostenfallen. Im Gegensatz zu Timo Schutt hält Boris Mattes, der Kollege von Tobias Rommelspacher, den Gesetzentwurf wenigstens für einen Schritt in die richtige Richtung. Aber wie effektiv ein mögliches Gesetz sein werde, das zeige sich erst in der Praxis. Denn es stellt sich die Frage: Wie lässt sich das Gesetz auf den Einzelfall übertragen?
Der Anwalt von Familie Gerber hatte sich immer auf die Minderjährigkeit des Sohnes berufen. Zu Hilfe kam ihm ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2012. Es besagt, dass Eltern nicht für Filesharing-Delikte ihrer minderjährigen Kinder haften – sofern die Kinder vorher ausreichend darüber informiert worden sind, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet verboten ist. Gezahlt hat die Familie Gerber bis heute keinen einzigen Cent, bis auf den eigenen Anwalt: 500 Euro. Die hat er jedoch verdient, findet Monika Gerber.
Erschienen am 25. März 2013 in der Schwäbischen Zeitung.